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Kein Aufschub mehr für Asylverfahren aus Syrien

Aussetzung des Familiennachzugs

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 dem Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zugestimmt. Dieses Gesetz hat das Ziel, den Zuzug von Ausländern in Deutschland künftig nicht nur zu steuern, sondern auch zu begrenzen. Die zentrale Neuerung ist die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für einen Zeitraum von zwei Jahren. Dies betrifft Personen, denen in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, die aber nicht den Status von Asylberechtigten oder Flüchtlingen besitzen. Bisher konnten engste Familienangehörige wie Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wobei monatlich bis zu 1.000 solcher Visa bundesweit ausgestellt werden durften. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Infos zum Aufenthalt

Änderung der Ukraine Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Der Europäische Rat einigte sich am 13. Juni 2025 auf Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine Der Rat hat einstimmig für die Unterstützung eines Vorschlags ausgesprochen, mit dem der vorübergehende Schutz für die mehr als 4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, bis zum 4. März 2027 verlängert werden soll.

Ab dem 5. März 2025 endet der vorübergehende Schutz für Drittstaatenangehörige, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten.

Seit dem 5. Juni 2024 wird diesen Personen aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung kein vorübergehender Schutzstatus mehr erteilt (gemäß Artikel 2, Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382).

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Infos Ukraine

Допомога для України: центральний офіс

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Asylcafé Mannheim
Ehrenamtliche Beratungsstelle für Flüchtlinge
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