Rechtshilfefonds für Flüchtlinge

Rechtshilfefonds
für Flüchtlinge e.V.

Der „Rechtshilfefonds für Flüchtlinge Mannheim e.V.“ verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Aufgabe des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung im Sinne eines multikulturellen Zusammenlebens zwischen deutschen und ausländischen Mitbürgern.

Zu diesem Zweck betreut der Verein einzelne Flüchtlinge in der vereinseigenen Beratungsstelle „Asylcafé Mannheim“, die zum Beispiel durch ausländerrechtliche Regelungen in Schwierigkeiten geraten sind. Dazu gehört auch die Kontaktaufnahme zu Anwältinnen und Anwälten, Verbänden und Organisationen, die eine entsprechende Beratung und Betreuung gewährleisten.

In ausgewählten Einzelfällen – mit Erfolgsaussicht – kann den von uns betreuten Flüchtlingen auch anteilige finanzielle Unterstützung aus den Geldern des Fonds zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Der Rechtshilfefonds wurde 1995 gegründet

und ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und eingetragen im
Vereinsregister Mannheim, VR 1987.

Spenden an den Rechtshilfefonds sind steuerlich absetzbar.

Spendenkonto:
Rechtshilfefonds für Flüchtlinge e.V.
Santander Bank
IBAN: DE65 100 333 00 125 126 6 300
BIC: SCFBDE33XXX
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Impressum

Rechtshilfefonds für Flüchtlinge e.V.
Mittelstraße 24
68169 Mannheim
Fon 0 621 . 156 4 157  (Di+Do, 15-18 Uhr)
Fax 0 621 . 1 25 68 04
E-Mail: info (ät) rfonds.de
www.rfonds.de
Eingetragen im Vereinsregister Mannheim, VR 1987

1. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Jutta Milz, Mannheim

Sprecher, verantwortlich / Presse und Öffentlichkeitsarbeit:
Norbert Sauer, Mannheim

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Der Rechtshilfefonds ist Träger des Asylcafé Mannheim

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