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Kein Aufschub mehr für Asylverfahren aus Syrien

Syrien

09.12.2024 BAMF: Rückstellung von Entscheidungen Syrien

Angesichts der Situation in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, Entscheidungen zu Antragstellenden aus dem Herkunftsland Syrien zunächst zurückzustellen. Die Weiterentwicklung der Lage in Syrien wird beobachtet. Diese ist nach dem Sturz des Assad-Regimes außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten.

Das BAMF beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanten Quellen. Auf Grundlage der aktuellen Situation und der nicht absehbaren Entwicklung kann jedoch derzeit keine abschließende Entscheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens getroffen werden.

Aus diesem Grund hat das BAMF Entscheidungen zu Antragstellenden aus Syrien, bei denen es auf die Lage in Syrien ankommt, vorläufig zurückgestellt. Bei einer der Bewertung zugänglichen Verstetigung der Lage wird das BAMF eine Anpassung der Entscheidungspraxis prüfen und anschließend die Entscheidungstätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen.

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Änderung der Ukraine Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Der Europäische Rat einigte sich am 13. Juni 2025 auf Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine Der Rat hat einstimmig für die Unterstützung eines Vorschlags ausgesprochen, mit dem der vorübergehende Schutz für die mehr als 4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, bis zum 4. März 2027 verlängert werden soll.

Ab dem 5. März 2025 endet der vorübergehende Schutz für Drittstaatenangehörige, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten.

Seit dem 5. Juni 2024 wird diesen Personen aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung kein vorübergehender Schutzstatus mehr erteilt (gemäß Artikel 2, Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382).

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