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Änderung der Ukraine Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

28.11.2024 Für Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und deren Familienmitglieder wird die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung nochmal verlängert: am 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz werden automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese Personengruppe muss somit keinen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

Ab dem 5. März 2025 endet der vorübergehende Schutz für Drittstaatenangehörige, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten.

Seit dem 5. Juni 2024 wird diesen Personen aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung kein vorübergehender Schutzstatus mehr erteilt (gemäß Artikel 2, Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382).

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