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Syrien

09.12.2024 BAMF: Rückstellung von Entscheidungen Syrien

Angesichts der Situation in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, Entscheidungen zu Antragstellenden aus dem Herkunftsland Syrien zunächst zurückzustellen. Die Weiterentwicklung der Lage in Syrien wird beobachtet. Diese ist nach dem Sturz des Assad-Regimes außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten.

Das BAMF beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanten Quellen. Auf Grundlage der aktuellen Situation und der nicht absehbaren Entwicklung kann jedoch derzeit keine abschließende Entscheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens getroffen werden.

Aus diesem Grund hat das BAMF Entscheidungen zu Antragstellenden aus Syrien, bei denen es auf die Lage in Syrien ankommt, vorläufig zurückgestellt. Bei einer der Bewertung zugänglichen Verstetigung der Lage wird das BAMF eine Anpassung der Entscheidungspraxis prüfen und anschließend die Entscheidungstätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen.

Asyl in Deutschland
Die Anhörung

(in mehreren Sprachen)

News Pro Asyl

  • PRO ASYL zu „Erkundungsreisen“ nach Syrien
    am 24. April 2025

    Syrien ist kein stabiles Land. Jegliche Debatte über eine Rückkehr ist realitätsfern und verfrüht. Dennoch ist es wichtig, geflüchteten Syrer*innen Reisen in ihre Heimat zu ermöglichen – […]

  • PRO ASYL zu Aufnahmestopp von afghanischen Flüchtlingen aus Pakistan
    am 23. April 2025

    Es ist eine Schande, wenn jetzt die letzten Rettungsflieger für bedrohte Afghaninnen und Afghanen eingestellt werden sollten. Die Bundesregierung selbst hat ihre Gefährdung festgestellt. Wenn die […]

  • Faktenfinder in einer faktenbefreiten Welt
    am 16. April 2025

    Die Jahre 2024 und 2025 begannen mit bundesweiten Demonstrationen gegen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Aber es gab auch grausame Anschläge und den Versuch von Friedrich Merz, mithilfe […]

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Infos zum Aufenthalt

Änderung der Ukraine Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

28.11.2024 Für Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und deren Familienmitglieder wird die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung nochmal verlängert: am 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz werden automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese Personengruppe muss somit keinen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

Ab dem 5. März 2025 endet der vorübergehende Schutz für Drittstaatenangehörige, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten.

Seit dem 5. Juni 2024 wird diesen Personen aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung kein vorübergehender Schutzstatus mehr erteilt (gemäß Artikel 2, Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382).

Bundesministerium des Innern und für Heimat

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Ehrenamtliche Beratungsstelle für Flüchtlinge
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