FAQ

Migration und Integration
gemäß Koalitionsvertrag 2025

1. Welche grundlegenden Ziele verfolgt die Koalition in der Migrationspolitik?

Die Koalition bekennt sich zu einem weltoffenen Deutschland und zur humanitären Verantwortung, wobei das Grundrecht auf Asyl unangetastet bleibt. Ziel ist es, Integration zu ermöglichen und Deutschland als einwanderungsfreundliches Land für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiv zu gestalten. Gleichzeitig wird ein konsequenterer Kurs verfolgt, der darauf abzielt, die Anreize für Einwanderung in die Sozialsysteme deutlich zu reduzieren, Migration zu ordnen und zu steuern sowie irreguläre Migration wirksam zurückzudrängen. Die „Begrenzung“ der Migration soll wieder ausdrücklich im Aufenthaltsgesetz verankert werden, um Kommunen zu entlasten.

2. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die irreguläre Migration zu begrenzen und die Rückführung zu verbessern?

Zur Begrenzung der irregulären Migration sollen freiwillige Bundesaufnahmeprogramme weitestgehend beendet und keine neuen aufgelegt werden. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird befristet für zwei Jahre ausgesetzt. An den Staatsgrenzen sollen in Abstimmung mit europäischen Nachbarn Zurückweisungen auch bei Asylgesuchen vorgenommen werden. Die Grenzkontrollen werden bis zur Funktionsfähigkeit des europäischen Außengrenzschutzes fortgesetzt. Die Rückführung soll durch eine „Rückführungsoffensive“ und verstärkte Migrationsabkommen mit Herkunftsstaaten verbessert werden. Abgelehnte Asylbewerber sollen das Land verlassen; die freiwillige Rückkehr soll gefördert, die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt werden. Die Bundespolizei soll mehr Kompetenzen zur Sicherstellung der Abschiebung erhalten, und die Möglichkeiten für Abschiebehaft sollen deutlich erhöht werden. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sollen für Straftäter und Gefährder wieder aufgenommen werden.

3. Wie will die Koalition die legale Zuwanderung steuern und den Arbeitsmarkt attraktivieren?

Die Koalition setzt verstärkt auf Migrationsabkommen, um legale Zuwanderung zu steuern. Die reguläre Migration im Rahmen der Westbalkan-Regelung wird auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzt. Deutschland soll weiterhin ein attraktives Ziel für qualifizierte Einwanderer sein, wobei konkrete Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung im Text nicht detailliert ausgeführt werden, aber im Kontext der Notwendigkeit qualifizierter Zuwanderung zur Sicherung des Arbeitsmarktes impliziert sind.

4. Welche Änderungen sind im Bereich des Asylverfahrens und des Schutzes von Flüchtlingen geplant?

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll zügig in nationales Recht umgesetzt und auf europäischer Ebene weiterentwickelt werden. Im Asylrecht soll vom „Amtsermittlungsgrundsatz“ zum „Beibringungsgrundsatz“ übergegangen werden. Nach einer Ausweisung oder Abschiebung soll grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet werden. Die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren wird abgeschafft, die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aber beibehalten. Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind und bedürftig sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wobei die Bedürftigkeit durch Vermögensprüfungen nachgewiesen werden muss.

5. Wie will die Koalition die Integration von Migranten fördern und gleichzeitig mehr Verbindlichkeit schaffen?

Integration soll weiterhin gefördert, aber intensiver eingefordert werden. Geplant sind effiziente und zielgerichtete Angebote, die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte soll fortgeführt und finanziert werden, und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in der Integration soll verbessert werden. Es sollen mehr Investitionen in Integration erfolgen, Integrationskurse fortgesetzt, Sprach-Kitas wiedereingeführt und das Startchancen-Programm fortgesetzt und auf Kitas ausgeweitet werden. Künftig soll es eine verpflichtende Integrationsvereinbarung geben, die Rechte und Pflichten definiert. Für erwerbslose Schutzberechtigte sollen die Integrationsvereinbarungen konkrete Schritte zur Arbeitsmarktintegration enthalten.

6. Welche Rolle spielen sichere Herkunftsstaaten und die Rücknahmeabkommen in der zukünftigen Migrationspolitik?

Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll erweitert werden, beginnend mit Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Die Einstufung weiterer Staaten, insbesondere solcher mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent seit mindestens fünf Jahren, wird fortlaufend geprüft. Die Koalition setzt verstärkt auf den Abschluss von Migrations- bzw. Rückführungsabkommen mit relevanten Herkunftsstaaten, um die Rücknahmebereitschaft sicherzustellen und die legale Zuwanderung zu steuern.

7. Welche Änderungen sind im Bereich des Ausweisungsrechts geplant?

Das Ausweisungsrecht soll verschärft werden. Bei schweren Straftaten, die zu einer Freiheitsstrafe führen (insbesondere gegen Leib und Leben, sexuelle Selbstbestimmung, Volksverhetzung, antisemitisch motivierte Straftaten sowie Widerstand und tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte), soll die Verurteilung in der Regel zur Ausweisung führen. Es wird auch geprüft, ob Änderungen bei Ausweisung auch bei öffentlicher Aufforderung zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung notwendig sind. Die Möglichkeiten zur Aberkennung des Schutzstatus bei Straftätern sollen konsequenter angewendet werden.

8. Gibt es spezielle Regelungen für gut integrierte Geduldete?

Für gut integrierte geduldete Ausländer, die bestimmte Kriterien erfüllen (ausreichende Deutschkenntnisse, seit zwölf Monaten überwiegend gesicherter Lebensunterhalt durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, geklärte Identität, keine Straftaten gemäß § 60d Abs. 1 Nr. 7 AufenthG, ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland seit mindestens vier Jahren zum 31.12.2024 und Nichterfüllung der Voraussetzungen von §§ 25a, b AufenthG), soll ein befristeter Aufenthaltstitel geschaffen werden. Diese Regelung tritt zum 31.12.2027 außer Kraft, und die weitere Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.