PRESSEMITTEILUNG
„Ein Familiennachzug der Geschwister ist derzeit nicht möglich.“
Die Ausländerbehörde Mannheim verweigert einer traumatisierten Zehnjährigen aus Syrien die Einreise mit ihren Eltern und bezieht sich auf einen Erlass des Auswärtigen Amtes. Anwältin spricht von einer besonderen Härte. Amtsvormund der Stadt Mannheim kämpft um Familienzusammenführung. Heimbetreuung befürchtet suizidale Gefahr des Bruders.
Mannheim, 29. November 2017 – Yaman M., ein minderjähriger Flüchtling aus Syrien und sein Vormund der Stadt Mannheim, verstehen die Welt nicht mehr: Seine Eltern dürfen nach schwierigen und langen Bemühungen nach Deutschland kommen. Aber ohne seine minderjährige Schwester. Sie erhält keine Einreisegenehmigung und soll alleine im Kriegsgebiet in Syrien bleiben.
Der minderjährige Flüchtling Yaman, der seit 2015 in einer Jugendhilfeeinrichtung in Mannheim lebt, hat bisher den Hauptschulabschluss und die B1 Sprachprüfung mit Bestnoten bestanden. Sein Zeugnis aus Syrien wurde anerkannt und als Mittlere Reife eingestuft. Aktuell besucht er eine Fachhochschule in Weinheim. Was ihm fehlt, sind seine Eltern und seine kleine Schwester. Die soll aber alleine in Aleppo bleiben, so die Mannheimer Ausländerbehörde.
„Am schlechtesten aber geht es meiner zehnjährigen Schwester, sie ist wegen schrecklicher Erlebnisse im Krieg völlig verstört und psychisch krank geworden,“ sagt Yaman.
Die Heimleitung, der Vormund, die psychologische Betreuerin und das Asylcafé Mannheim sehen große Probleme für Yaman, wenn die Einreise der kleinen Schwester verweigert wird. Norbert Sauer, Sprecher des Asylcafé Mannheim: „Hier geht es um Menschlichkeit, Nächstenliebe. Die Stadt Mannheim sollte sich auf Ihre geschichtliche Weltoffenheit besinnen.“
Die vom Asylcafé Mannheim eingeschaltete Rechtsanwältin sieht hier einen offensichtlichen atypischen Fall und eine außergewöhnliche Härte des Zurücklassens der kleinen Schwester in einem Kriegsgebiet.