Zurück vom Asylcafé: Betreut und beraten haben wir heute (ehemalige) unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Afghanistan, Gambia und Syrien.
Ein ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger. Er versucht seit längerer Zeit seinen Pass zu beschaffen. Seine Botschaft vergibt aber nachweislich zurzeit keine Termine zur Vorsprache. Diesen Pass benötigt er aber, um seinen Antrag auf Aufenthalt für „gut integrierte Jugendliche“ zu stellen. Wir sehen gerade nur die Möglichkeit den Antrag zu stellen und seinen Pass nachzureichen.
Ein ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger hat im Rahmen der Familienzusammenführung einen Antrag zur Einreise seines Vaters gestellt. Das ist jetzt über sieben Monate her, einen Termin hat der Vater bei der Botschaft immer noch nicht erhalten. Seine Anwältin und die Sozialberatung rät, noch zu warten. Wir werden versuchen, bei der Botschaft erneut nachzufragen und vereinbaren einen neuen Termin.
Eine ehrenamtliche Betreuerin mit einem jungen Mann, den wir schon länger betreuen. Der Fall ist sehr kompliziert und der junge Mann ist psychisch sehr belastet und befindet sich in einer Traumatherapie. Sein Asylantrag wurde im Rahmen der Dublin-Verordnung abgelehnt. Das ist allerdings schon länger her. Wir besprechen nun ausführlich, welche nächsten Schritte unternommen werden können. Wir bleiben in Kontakt.
Im Team besprechen wir – wie immer – zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.