Zurück vom Asylcafé: Betreut und beraten haben wir heute (ehemalige) unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Afghanistan, Eritrea, Gambia und Syrien.

Ein ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger hat einen anstehenden Termin in seinem Asylverfahren beim Verwaltungsgericht. Sein Anwalt wird ihn begleiten. Wir bereiten ihn auf den Termin vor.
Eine junge Frau mit einer ehrenamtlichen Betreuerin und Dolmetscherin. Die junge Frau kam in Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland. Inzwischen gibt es leider Probleme in der Ehe und eine Trennung steht an. Wir besprechen mit ihr den weiteren Aufenthalt in Deutschland und vereinbaren einen neuen Termin.
Eine Heimbetreuerin mit einem ehemaligen unbegleiteten Minderjährigen mit subsidiärem Flüchtlingsschutz. Er wurde von der Ausländerbehörde aufgefordert, bei seinem Konsulat vorzusprechen. Nach Prüfung stellen wir fest, dass hier ein Besuch der Botschaft nicht möglich und unzulässig ist, da er und seine Familie gefährdet wären. Wir erstellen ein entsprechendes Schreiben.
Eine ehrenamtliche Betreuerin mit einem jungen Mann. Er plant einen Umzug in die Nähe seiner Arbeitsstelle. Wir klären, ob und wie das möglich ist.

Im Team besprechen wir – wie immer – zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.

Unser nächster offener Beratungstermin ist Dienstag, 11. Februar 2020, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Do von 15-18 Uhr (außer feiertags) unter 0621-1564157 erreichbar.