Zurück vom Asylcafé: Betreut und beraten haben wir heute (ehemalige) unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Afghanistan, Eritrea, Gambia, Nigeria, Marokko, Pakistan, Senegal und Somalia.

Ein junger Mann mit einer jungen Frau. Wir prüfen Möglichkeiten der Familienzusammenführung. Der Fall ist ziemlich kompliziert. Wir verweisen an eine Fachkanzlei.
Ein junger Mann, der in Mannheim studiert. Auch hier geht es um die anstehende Familienzusammenführung.
Ein ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger. Er wird bereits anwaltlich betreut. Er fällt vermutlich unter den Aufenthalt von „gut integrierten Jugendlichen“. Wir erörtern mit ihm das Thema und werden uns mit der Kanzlei in Verbindung setzen.
Ein ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger. Wir besprechen mit ihm den anstehenden Termin beim Verwaltungsgericht und bereiten ihn darauf vor. Auch hier besteht die Möglichkeit des Aufenthaltes für „gut integrierte Jugendliche“.
Eine ehrenamtliche Betreuerin. Wir bereden mit ihr Fragen zum Dublin-Verfahren und vereinbaren einen neuen Termin.
Ein junger Mann, der seit 5 Jahren in Deutschland lebt und arbeitet. Es gibt Probleme mit seinem Aufenthaltsstatus und seiner Weiterbildung. Wir werden uns mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen.
Ein junger Mann bittet um Hilfe für einen Freund, der seit 4 Jahren in Deutschland lebte. Er hatte einen Vollzeitjob. Es gab einen Abschiebeversuch und er befindet sich zurzeit in Abschiebungshaft. Wir klären die nächsten Schritte.
Einem ehemaligen unbegleiteten Minderjährigen wurde die Arbeitserlaubnis entzogen. Es ging um die Beschaffung von Papieren, dieser Aufforderung ist er aber nachgekommen. Wir verweisen auf eine Fachkanzlei.
Ein junger Mann, der zurzeit in Mannheim studiert. Er kann aus verschiedenen asylrelevanten Gründen nicht mehr in sein Herkunftsland zurückkehren. Wir prüfen, welche Möglichkeiten es für ihn gibt.
Ein junger Mann mit subsidären Schutz. Es gibt plötzlich Probleme mit dem Aufenthaltsstatus seines zweitjüngsten Sohnes, beziehungsweise der Ausstellung eines Passes. Wir raten zu einer erneuten Vorsprache bei der Ausländerbehörde.
Eine Betreuerin mit einem ehemaligen unbegleiteten Minderjährigen, der sich zurzeit in Ausbildung befindet. Wir besprechen seinen weiteren Aufenthalt. Auch hier kommt vermutlich ein Aufenthalt für „gut integrierte Jugendliche“ infrage.
Ein junger Vater mit seinen drei Kindern, die hier erfolgreich zur Schule gehen. Wir erklären das Dublin-Verfahren. Leider fehlen Unterlagen, wir vereinbaren einen neuen Termin.
Ein junger Mann befindet sich im Dublin-Verfahren. Die Frist zur Rücknahme des Einreisestaates ist demnächst abgelaufen. Wir formulieren ein entsprechendes Schreiben an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Im Team besprechen wir – wie immer – zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.

Unser nächster offener Beratungstermin ist Dienstag, 10. September 2019, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Fr von 15-18 Uhr (außer feiertags) unter 0621-1564157 erreichbar.