Zurück vom Asylcafé: Betreut und beraten haben wir heute (ehemalige) unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Afghanistan, Algerien, Gambia, Italien, Nigeria und Tunesien.
Ein junges Paar erkundigt sich nach Arbeitserlaubnis für die junge Frau. Die Sache ist etwas kompliziert. Wir besprechen einzelne Möglichkeiten.
Ein junger Mann hat eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten. Seine Partnerin ist schwanger. Wir sprechen über das Verfahren und verweisen an eine Fach-Kanzlei.
Ein junger Mann, den wir schon länger betreuen. Heute geht es um seine Ausbildung, einen Schulplatz, seine Umverteilung und generell um seinen Aufenthalt.
Ein ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger mit seiner Betreuerin. Er hat eine Ablehnung in seinem Asylverfahren erhalten. Wir besprechen das Verfahren, seinen Aufenthalt und seine anstehende Ausbildung.
Ein junger Mann mit einer ehrenamtlichen Betreuerin. Er hat eine Ablehnung seines Asylantrages im Dublin-Verfahren erhalten. Die Sozialbetreuung hat bereits eine Klage eingereicht. Wir erklären das Verfahren. Möglicherweise greift hier auch die 6-Monatsfrist.
Ein junger Mann mit einem Dolmetscher. Er hat eine Ablehnung vom Bundesamt bekommen. Er wird bereits anwaltlich betreut. Auch hier erklären wir das Verfahren.
Im Team besprechen wir – wie immer – zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.
Unser nächster offener Beratungstermin ist Dienstag, 09. Oktober 2018, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Fr von 15-18 Uhr (außer feiertags) unter 0621-1564157 erreichbar.