Zurück vom Asylcafé: Volles Haus, langer Abend. Betreut und beraten haben wir heute unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Afghanistan, Algerien, Gambia, Jordanien, Kuba, Nigeria, Syrien und Togo.
Ein unbegleiteter Minderjähriger hat inzwischen ein Praktikum gemacht. Er könnte nun eine Ausbildung machen, allerdings verweigert die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis. Wir raten, eine schriftliche Begründung einzufordern und vermitteln an eine Fach-Kanzlei.
Ein junger Mann mit zwei Ehrenamtlichen. Er hat eine Ablehnung im Dublin-Verfahren, wird bereits anwaltlich betreut. Wir erklären verschiedene Fristen und beantworten Fragen zu seinem Asylverfahren.
Ein Student, der schwer erkrankt ist und einen Pflegegrad zuerkannt bekommen hat. Er benötigt mehrstündige Pflege, die sein Bruder übernommen hat. Wir besprechen den Aufenthalt seines Bruders.
Ein junger Mann, der als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland kam. Wir beraten ihn zum Familiennachzug nach dem neuen Urteil des EUGH.
Ein junger Mann aus dem betreuten Wohnen. Wir klären mit ihm Fragen zu seinem Verfahren und seiner Ausbildung.
Mit einem weiteren jungen Mann aus dem betreuten Wohnen besprechen wir einen anstehenden Arzttermin.
Ein dritter junger Mann aus dem betreuten Wohnen hat Nachfragen zu seinem Verfahren.
Ein junger Mann hat eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten. Leider kam er ohne Unterlagen, wir vereinbaren einen neuen Termin.
Ein junger Mann mit einer ehrenamtlichen Betreuerin. Er lebt zwischenzeitlich in Trennung von seiner deutschen Ehefrau und hat deshalb ein Schreiben der Ausländerbehörde bekommen. Wir besprechen, welche Möglichkeiten es gibt, damit er seinen Aufenthalt in Deutschland nicht verliert.
Ein inzwischen asylrechtlich anerkannter junger Mann hat Klärungsbedarf zu seiner Wohnsitzauflage.
Ein Student benötigt Hilfe zu seiner Heizkostenabrechnung.
Ein junger Mann, der bereits öfter bei uns war, berichtet über seinen durch uns vereinbarten Termin bei einer Fach-Anwältin. Er hat auch gesundheitliche Probleme. Wir nehmen uns länger Zeit für ihn, da er auch einfach Menschen zum Reden braucht.
Ein junger Mann, der eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten hat. Seine Frau ist schwanger, eine Vaterschaftsanerkennung liegt bereits vor. Wir besprechen die weiteren Schritte in seinem Verfahren.
Ein junger Mann hat ebenfalls eine Ablehnung erhalten. Wir erklären die weiteren Schritte im Verfahren.
Ebenfalls eine Ablehnung im Dublin-Verfahren hat ein weiterer junger Mann erhalten. Hier läuft die Klagefrist morgen ab. Wir besprechen die weiteren Schritte.
Ein junger Mann mit einer Betreuerin. Er wird bereits anwaltlich vertreten. Wir klären Fragen zur Mitwirkungspflicht und seinem Verfahren.
Im Team besprechen wir wie immer zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.
Unser nächster offener Beratungstermin ist Dienstag, 08. Mai 2018, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Fr von 15-18 Uhr (außer Feiertag) unter 0621-1564157 erreichbar.