Zurück vom Asylcafé: Gut besuchtes Haus. Heute wieder gemeinsam mit den engagierten, angehenden Jurist*innen von Pro Bono. Betreut und beraten haben wir unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Algerien, Brasilien und Nigeria.

Ein junges Paar hat eine Ablehnung vom Bundesamt erhalten. Eine Klage wurde bereits eingereicht. Wir prüfen die Unterlagen. Die junge Frau ist hochschwanger. Wir werden das Paar zur Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt begleiten. Zum nächsten Termin werden wir die Klagebegründung besprechen.
Ein junger Mann hat ebenfalls eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Hier besprechen wir das weitere Vorgehen und verweisen auf eine Fachkanzlei.
Eine Frau mit ihrem erwachsenen Sohn. Wir klären Fragen zum Aufenthalt.
Ein junger Mann, den wir bereits betreut haben. Heute hat er ein Schreiben des Verwaltungsgerichts dabei. Wir erklären ihm, was der Brief bedeutet und wie das Verfahren weitergeht.
Zwei junge Männer haben eine Ablehnung ihres Asylantrages im Dublin-Verfahren erhalten. Wir erklären die weiteren Schritte.
Eine Heimbetreuerin mit einer unbegleiteten Minderjährigen. Wir besprechen Fragen zum Verfahren und zur Ausbildung.
Ein junges Paar hat eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten. Die Sozialbetreuung hat hier schon eine Klage eingereicht. Wir überprüfen den Ablehnungsbescheid und sehen Abschiebehindernisse, besprechen das weitere Vorgehen und vermitteln eine Fachkanzlei.
Ein junger Mann hat ebenfalls eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten. Auch hier vermitteln wir eine Fachkanzlei.

Im Team besprechen wir wie immer zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.

Unser nächster offener Beratungstermin ist Dienstag, 27. Februar 2018, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Fr von 15-18 Uhr unter 0621-1564157 erreichbar.