Zurück vom Asylcafé: Volles Haus. Heute wieder gemeinsam mit dem engagierten „juristischen Nachwuchs“ von Pro Bono. Betreut und beraten haben wir unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) BetreuerInnen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Ägypten, Afghanistan, Eritrea, Georgien, Kamerun, Mazedonien, Nigeria, Syrien und Tunesien.
Eine ehrenamtliche Betreuerin mit einem jungen Mann, der Fragen zu einem Besuchervisum für seine Geschwister hat. Wir besprechen die Möglichkeiten.
Ein junger Mann hat einen Ablehnungsbescheid erhalten. Wir erklären das weitere Vorgehen.
Ein weiterer junger Mann möchte nach sechs Monaten aus der Erstaufnahmeeinrichtung verlegt werden. Wir erklären das Verfahren.
Ein junger Ehemann hat eine Ablehnung seines Asylantrages im Dublin-Verfahren erhalten, seine Frau hat noch keinen Bescheid. Wir besprechen, was nun zu tun ist.
Ein junger Mann, der in seinem Asylverfahren bereits anwaltlich betreut wird, möchte nach 10 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung umverteilt werden. Die Behörden haben bisher auf Schreiben nicht reagiert. Wir empfehlen eine Klage.
Ein junges Ehepaar mit Ablehnung. Ihre Klage wurde bereits eingereicht. Sie haben noch keine Antwort. Wir erklären das Verfahren.
Eine Familie, die wir schon länger betreuen. Wir besprechen, was in der nächsten Zeit zu tun ist.
Ein Student hat Fragen zu seinem Aufenthalt. Er wird weiterhin von uns betreut.
Einem jungen Mann erklären wir ein Schreiben der Staatsanwaltschaft: Sein Verfahren wegen „illegaler Einreise“ wurde eingestellt.
Einem weiteren jungen Mann erklären wir das Asylverfahren, eine Klage gegen seinen Ablehnungsbescheid wurde bereits erhoben.
Einem jungen Mann erklären wir ebenfalls das Verfahren. Er wird bereits anwaltlich betreut.
Ein unbegleiteter Minderjähriger, den wir schon länger betreuen. Heute geht es um seinen anstehenden Anwaltstermin und verschiedene Fragen zur Schule und Arbeitsaufnahme.
Zwei Jugendliche aus dem Betreuten Wohnen. Es gibt Fragen zum Aufenthalt und Probleme mit der Ausländerbehörde. Wir besprechen, was zu tun ist und vereinbaren einen neuen Termin.
Ein junger Mann hat eine Duldung bis Januar. Er hat Fragen zu seinem weiteren Aufenthalt. Sein Anwalt hat bereits verschiedenes unternommen. Wir erklären, wie es weitergeht.
Ein junger Mann hat eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Leider hat er die Klagefrist verpasst. Wir erklären das Verfahren.
Wie immer besprechen wir zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.
Unser nächster offener Beratungstermin ist Dienstag, 9. Januar 2018, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Fr von 15-18 Uhr, außer an den Feiertagen (Anrufbeantworter), erreichbar.