Zurück vom Asylcafé: Betreut und beraten haben wir heute (ehemalige) unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Afghanistan, Algerien, Gambia, Iran, Kamerun, Nigeria, Peru und Tunesien.

Ein junger Mann, dessen Asylantrag im Dublin-Verfahren abgelehnt wurde. Gesundheitlich geht es ihm schlecht, auch durch seine traumatischen Erlebnisse. Wir prüfen seine Unterlagen und verweisen an eine Fach-Kanzlei.
Ein ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger. Er befindet sich zurzeit in Ausbildung zum Koch. Wir besprechen seine Ausbildungsduldung und seinen anstehenden Besuch bei seinem Fach-Anwalt, da die Klage zur Ablehnung seines Asylantrages abgelehnt wurde.
Eine Heimbetreuerin mit einem ehemaligen unbegleiteten Minderjährigen im Betreuten Wohnen. Wir besprechen unter anderem Themen zur Ausbildung und Finanzierung seiner zukünftigen Unterkunft sowie sein laufendes Asylverfahren.
Eine Betreuerin mit einem ehemaligen unbegleiteten Minderjährigen. Er befindet sich zurzeit in Ausbildung. Er hat einen Termin zur Anhörung beim Verwaltungsgericht, vor dem er große Angst hat. Wir können ihm etwas Zuversicht vermitteln: Er wird sicherlich eine Ausbildungsduldung erhalten und es kommt auch ein Aufenthalt für „gut integrierte Jugendliche“ infrage.
Ein junger Mann, der seit 5 Jahren in Deutschland lebt, hat eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Wir erklären, ob oder welche Möglichkeiten für seinen Aufenthalt machbar sind.
Der Asylantrag eines jungen Mannes wurde abgelehnt. Leider hat er wichtige Unterlagen nicht dabei. Wir vereinbaren einen neuen Termin.
Ein junger Mann möchte eine Ausbildung machen und erkundigt sich nach Sprachkursen. Wir geben Tipps.
Ein junger Mann hat einen Asylantrag gestellt, hat aber noch keine Antwort vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wir erklären das Verfahren.
Eine ehrenamtliche Betreuerin mit einem jungen Mann. Es gab einen Abschiebeversuch. Nach Prüfung der Unterlagen stellen wir fest, dass die Rückübernahmefrist im Dublin-Verfahren längst abgelaufen ist und auch das Bundesamt entsprechend informiert wurde. Weiterhin besprechen wir ein Schreiben an die Ausländerbehörde.
Mit einem jungen Mann klären wir die Formalitäten zur anstehenden Eheschließung.

Im Team besprechen wir – wie immer – zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.

Unser nächster offener Beratungstermin ist Dienstag, 25. Februar 2020, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Do von 15-18 Uhr (außer feiertags) unter 0621-1564157 erreichbar.