Zurück vom Asylcafé: Volles Haus, langer Abend. Heute wieder gemeinsam mit dem „juristischen Nachwuchs“ von Pro Bono. Betreut und beraten haben wir unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) BetreuerInnen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Äthiopien, Afghanistan, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Gambia, Guinea, Irak, Iran, Mazedonien, Nigeria, Somalia und Syrien.

Eine Heimbetreuerin mit einem unbegleiteten Minderjährigen. Wir bereiten auf die morgige Anhörung beim Bundesamt vor.
Zwei junge Männer haben eine Ablehnung erhalten. Wir prüfen die Bescheide, weisen darauf hin, wie eine nun anstehende Klage begründet werden muss.
Ein junger Mann hat ein Schreiben vom Verwaltungsgericht erhalten. Sein Folgeantrag wurde abgelehnt. Der junge Mann spricht perfektes Deutsch, hat bereits eine Umschulung gemacht. Leider wurde er bisher nicht anwaltlich betreut. Hier sind Fehler passiert. Wir werden einen Termin mit einer Fachkanzlei vereinbaren.
Ein Heimbetreuer hat verschiedene Fragen zum Verlauf des Asylverfahrens. Konkret geht es auch um die Pflicht der Papierbesorgung über Konsulate von unbegleiteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen.
Ein junger Mann hat nur subsidären Schutz erhalten und hat nun Fragen zum Familiennachzug.
Ein junger Mann hat eine Ablehnung in seinem Dublin-Verfahren erhalten. Wir müssen an eine Fachkanzlei verweisen.
Ein weiterer junger Mann hat ebenfalls eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Auch hier müssen wir an eine Fachkanzlei verweisen.
Ein Heimbetreuer mit einem unbegleiteten Minderjährigen. Der Minderjährige hat nur subsidären Schutz erhalten. Nach Prüfung empfehlen wir eine Klage beim Verwaltungsgericht.
Ein weiterer Heimbetreuer mit einem unbegleiteten Minderjährigen. Der Fall ist etwas kompliziert, es gibt viele Fragen zum Asylverfahren. Wir empfehlen auf jeden Fall einen Asylantrag zu stellen und den Minderjährigen auf die Anhörung beim Bundesamt vorzubereiten.
Eine Familie berichtet uns, dass sie nun umverteilt wird. Der Fall der Familie ist sehr kompliziert und tragisch. Wir hatten für die Familie bereits einen Termin bei einer Fachkanzlei vereinbart. Wir bleiben auch nach der Umverteilung in Kontakt.
Ein unbegleiteter Minderjähriger hat eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Wir erklären die nächsten Schritte.
Eine Heimbetreuerin mit einem unbegleiteten Minderjährigen. Auch hier geht es um die Ablehnung des Asylantrages. Wir empfehlen eine Fachkanzlei.
Ein junger Erwachsener, der im betreuten Wohnen lebt, hat eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Wir besprechen, was zu tun ist.
Eine Familie, die wir schon länger betreuen. Es geht um Fragen zur Beschulung der Kinder und zu einem stationären Aufenthalt des Ehemannes.
Ein junger Mann mit einer Ablehnung seines Dublin-Verfahrens. Wir beantworten Fragen zum weiteren Vorgehen.
Ein weiterer junger Mann hat ebenfalls eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten. Hier empfehlen wir eine Fachkanzlei.
Ein junger Mann hat einen Strafbefehl wegen unerlaubter Einreise erhalten. Wir setzen ein entsprechendes Schreiben auf.
Ein junger Erwachsener aus dem betreuten Wohnen benötigt Hilfe zu seinem Verfahren.

Wie immer besprechen wir zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.

Unser nächster Beratungstermin ist Dienstag, 24. Oktober 2017, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst Mo-Fr immer 15-18 Uhr.