Zurück vom Asylcafé: Überfülltes Haus, langer Abend. Betreut und beraten haben wir unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) BetreuerInnen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Mazedonien, Montenegro, Nigeria, Pakistan und Syrien.

Vier unbegleitete Minderjährige haben Fragen zu ihrem jeweiligen Verfahren. Es geht vorwiegend um Ablehnungsbescheide sowie Klagen beim Verwaltungsgericht. Die Minderjährigen werden bereits anwaltlich vertreten.
Ein unbegleiteter Minderjähriger aus dem Umkreis von Mannheim hat Probleme mit seiner Aufenthaltsgestattung. Er hatte bisher noch keine Anhörung beim Bundesamt, da ihn die Einladung nicht erreichte. Sein Antrag wurde abgelehnt. Sein Anwalt hat nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Eine Familie hat einen Folgeantrag gestellt und benötigt Hilfe zu ihrem Verfahren. Es geht auch um ein Arbeitsvisum. Wir werden Kontakt zu ihrem Anwalt aufnehmen.
Eine ehrenamtliche Betreuerin mit einem jungen Mann. Bei seiner Anhörung lief einiges falsch. Nach Prüfung empfehlen wir eine Fachkanzlei.
Ein Student benötigt Hilfe zu seinem Aufenthalt. Er hat bereits Flüchtlingsstatus. Wir klären das weitere Vorgehen mit der Ausländerbehörde.
Ein junger Mann benötigt Auskünfte und Hilfe zu seinem Dublin-Verfahren.
Eine junge Frau hat eine Ablehnung ihres Asylantrages erhalten. Allerdings auf den Namen ihres Babys. Das Baby wurde aber schon längst anerkannt. Wir klären, was zu tun ist.
Zwei unbegleitete Minderjährige beraten wir zu ihrem Verfahren. Sie werden bereits anwaltlich betreut.
Zwei junge Männer aus dem betreuten Wohnen haben ebenfalls Fragen zu ihrem Verfahren. Wir klären ab, ob eine Klage sinnvoll ist.
Ein unbegleiteter Minderjähriger hat eine Ablehnung erhalten. Allerdings mit Abschiebeverbot. Wir verweisen an eine Fachkanzlei.
Ein unbegleiteter Minderjähriger hat Fragen zu seiner Ausbildung.
Vier junge Männer benötigen Hilfe zu ihrem Dublin-Verfahren. Wir erklären das weitere Procedere. Zwei von ihnen werden bereits anwaltlich betreut.
Eine ehrenamtliche Betreuerin mit einem Mann, der seit bereits zwanzig Jahren in Deutschland lebt. Es gibt Probleme mit den Behörden. Wir besprechen Details zur Lösung.
Einem jungen Mann wurde bereits durch den Sozialdienst eine Klage gegen seine Ablehnung eingereicht. Wir erklären das Verfahren und vereinbaren einen neuen Termin zur Vorbereitung der Klagebegründung.
Ein junger Mann, den wir schon länger betreuen. Er berichtet uns, was er bereits von unseren „Hausaufgaben“ erledigt hat. Wir gehen mit ihm weitere Schritte zur Ausbildung durch.
Ein Mann, der bereits anwaltlich betreut wird. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Wir erklären ihm das Verfahren und die weiteren Schritte und vereinbaren einen neuen Termin.
Ein junger Mann hat eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Leider hat er seine Papiere nicht dabei. Wir vereinbaren einen neuen Termin.

Wie immer besprechen wir zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.

Unser nächster öffentlicher Beratungstermin ist Dienstag, 21. November 2017, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Fr von 15-18 Uhr, außer feiertags, erreichbar.