Zurück vom Asylcafé: Betreut und beraten haben wir heute (ehemalige) unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Afghanistan, Albanien, Algerien, Eritrea, Ghana, Iran, Jordanien und Nigeria.

Eine amtliche Betreuerin mit einem unbegleiteten Minderjährigen. Ein sehr tragischer Fall. Er hat auf der Flucht seine Eltern und seine Schwester verloren. Das Bundesamt hat seinen Asylantrag abgelehnt. Eine befreundeter Fachanwalt wird den Fall übernehmen. Wir besprechen Einzelheiten.
Zwei junge Schwestern, deren Eltern bereits in Deutschland anerkannt sind. Wir klären Einzelheiten zum Aufenthalt.
Ein ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger, den wir schon lange betreuen. Heute besprechen wir sein Verfahren und private Probleme. Wir werden ihn zu einem anstehenden Termin begleiten.
Ein junger Mann hat eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Er wird bereits von einem Fachanwalt betreut. Wir erklären das Verfahren.
Ein junger Mann hat noch keine Antwort vom Bundesamt. Auch ihm erklären wir das Verfahren und vereinbaren einen neuen Termin.
Ein ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger. Er hat eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Er befindet sich zurzeit in Ausbildung. Wir besprechen seinen Anwaltstermin.
Eine ehrenamtliche Betreuerin mit einem jungen Mann. Seine Klage gegen die Ablehnung wurde abgelehnt. Wir besprechen weitere Details und prüfen, ob eine Zulassung auf Berufung möglich ist. Wir verweisen an eine Fachkanzlei.
Eine junge Frau hat eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten. Sie wird bereits von einer Anwältin betreut. Wir besprechen Einzelheiten zu ihrem Verfahren.
Mit einem Betreuer einer psychiatrischen Klinik besprechen wir das Dublin-Verfahren eines Patienten.
Einem jungen Mann, den wir schon länger betreuen, droht die Abschiebung. Seine Fachanwältin hat bereits einen Eilantrag gestellt. Er hat ein anstehendes Vorstellungsgespräch, zu dem wir ihn begleiten werden.
Ein junger Mann hat eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten. Er wird bereits anwaltlich betreut. Wir besprechen Einzelheiten.
Eine ehrenamtliche Betreuerin mit einer Minderjährigen. Wir klären Fragen zum Aufenthalt und ob ein Asylantrag sinnvoll wäre. Es geht weiterhin um ausländerrechtliche Themen. In einigen Punkten verweisen wir an eine Fachkanzlei.
Ein junger Mann, der schon lange in Deutschland lebt und über einen gesicherten Aufenthalt verfügt. Er möchte im Rahmen des Familiennachzuges seine Frau nach Deutschland holen. Die Botschaft verweigert jedoch ein Visum für die Einreise. Die angegebene Begründung ist nach unserer Überprüfung jedoch rechtlich nicht haltbar. Wir besprechen das weitere Vorgehen.
Eine junge Familie hat eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten. Der eine Sohn lebt bereits schon länger in Deutschland und hat einen gesicherten Aufenthalt. Wir schreiben eine Klage und erklären das Verfahren.

Im Team besprechen wir – wie immer – zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.

Unser nächster offener Beratungstermin ist Dienstag, 21. August 2018, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Fr von 15-18 Uhr (außer feiertags) unter 0621-1564157 erreichbar.