Zurück vom Asylcafé: Betreut und beraten haben wir heute (ehemalige) unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Ägypten, Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Italien, Pakistan, Togo, Tunesien und Syrien.

Eine ehrenamtliche Betreuerin, ein ehrenamtlicher Betreuer haben Fragen zum Aufenthalt ihres Schützlings. Speziell geht es um Passbesorgung und Asyl-Folgeantrag.
Eine junge Familie mit einem ehrenamtlichen Betreuer. Im Rahmen der Familienzusammenführung geht es um Hilfe zum Ausfüllen eines Formulars zum Aufenthalt der Ehefrau.
Eine junge Frau mit Aufenthaltsgestattung in Italien möchte in Deutschland arbeiten. Wir besprechen die Möglichkeiten.
Ein unbegleiteter Minderjähriger erkundigt sich nach dem Verlauf seines Verfahrens. Er wartet schon lange auf eine Antwort des Verwaltungsgerichts. Er möchte deshalb seine Anwaltskanzlei wechseln. Wir erklären das Verfahren und raten von einem Wechsel ab.
Ein junger Mann hat eine Ablehnung seines Asylantrages im Dublin-Verfahren erhalten. Leider hat er keine Unterlagen dabei. Wir vereinbaren einen neuen Termin.
Ein Heimbetreuer mit einem unbegleiteten Minderjährigen. Der 13-Jährige hat eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Sein Vormund hat bereits Klage erhoben. Wir besprechen das Verfahren, die Klagebegründung und verweisen auf eine Fach-Kanzlei.
Ein junger Mann im Dublin-Verfahren, der bereits anwaltlich betreut wird. Man unterstellt ihm, dass er sich seiner Abschiebung entzogen hat. Sein Anwalt hat bereits entsprechend reagiert. Wir erklären das Verfahren.
Eine junge Frau, die in Deutschland studiert und inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Sie möchte gerne ihren Vater, der in einer Unterkunft in NRW untergebracht ist, nach Mannheim holen. Wir besprechen die nächsten Schritte und vereinbaren einen neuen Termin.
Ein junger Mann, den wir schon länger betreuen und dessen Abschiebung wir verhindern konnten. Heute besprechen wir anstehende Termine für verschiedene Behörden. Wir besprechen ebenfalls Themen zu seiner berufliche Zukunft.
Eine junge Frau, die wir schon länger betreuen. Sie hat eine Ablehnung des Eilantrages im Dublin-Verfahren erhalten. Wir besprechen die nächsten Schritte.

Im Team besprechen wir – wie immer – zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.

Unser nächster offener Beratungstermin ist Dienstag, 18. September 2018, ab 20 Uhr.
Unser Telefondienst ist immer Mo-Fr von 15-18 Uhr (außer feiertags) unter 0621-1564157 erreichbar.