Zurück vom Asylcafé: Betreut und beraten haben wir heute (ehemalige) unbegleitete Minderjährige mit ihren (Heim-) Betreuer*innen, junge Familien und Menschen aus den Ländern Afghanistan, Gambia, Guinea, Somalia und Syrien.
Eine ehrenamtliche Betreuerin mit einem jungen Mann. Er ist bereits 2016 nach Deutschland eingereist und bekam 2017 eine Ablehnung im Dublin-Verfahren. Erst jetzt sollte er ausreisen, was er auch versuchte. Die deutschen Grenzbehörden verweigerten aber die Ausreise. Insgesamt ein komplizierter Fall mit vielen Fehlern der Behörden. Wir raten, ein Schreiben an das Bundesamt zu richten, da zwischenzeitlich Deutschland für das Asylverfahren zuständig ist. Wir vereinbaren einen neuen Termin.
Eine Heimbetreuerin mit zwei unbegleiteten Minderjährigen. Im ersten Fall gibt es eine Ausbildungsduldung. Es geht um die Passbeschaffung. Die Botschaft verweigerte die Ausstellung eines Ausweises, jetzt soll ein erneuter Termin bei der Botschaft stattfinden, den er auch wahrnehmen will. Wir besprechen die Einzelheiten.
Im zweiten Fall hat der Minderjährige eine Ablehnung seines Asylantrages erhalten. Klage wurde bereits von Pro Bono Heidelberg eingelegt. Wir erklären die weiteren Schritte.
Ein ehemaliger Pflegevater mit einem ehemaligen unbegleiteten Minderjährigen. Bei ihm wurde die Flüchtlingseigenschaft widerrufen, da es Unstimmigkeiten bei der Sprachanalyse gab. Wir schlagen verschiedene Möglichkeiten zur Klärung vor.
Ein ehrenamtlicher Betreuer mit einem jungen Mann. Er hat eine Ablehnung im Dublin-Verfahren erhalten. Leider hat er nicht alle Unterlagen dabei, wir vereinbaren einen neuen Termin.
Ein junger Mann hat Probleme mit dem Nachzug seiner Ehefrau (Familienzusammenführung). Wir prüfen seine Unterlagen und raten, bei der Ausländerbehörde vorzusprechen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Wir vereinbaren einen neuen Termin, um das Ergebnis bei der Ausländerbehörde zu prüfen.
Ein junger Mann, der sich in Ausbildung als Krankenpfleger-Helfer befindet, hat eine Vorladung zur Ausländerbehörde bekommen. Er hat Angst vor einer Abschiebung. Hier stellt sich erneut das Problem der unterschiedlichen Auslegungen der Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz: Seine Ausbildung wird von seiner örtlichen Behörde nicht anerkannt, andere stimmen wieder zu. In Baden-Württemberg gibt es für diese Ausbildung keine Probleme. Diese Unterschiede in den Bundesländern müssen dringend politisch geklärt werden. Wir werden uns mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen.
Im Team besprechen wir – wie immer – zum Abschluss Details der einzelnen Beratungsfälle und die daraus resultierende Aufgabenteilung für die kommenden Tage.